Der geschäftsführende Vorstand – um den Präsidenten, den Vize-Präsidenten, den Geschäftsführer, den Schatzmeister und den Corps-Kommandanten – bildet gemeinsam mit den Mitgliedern des erweiterten Vorstands den Gesamtvorstand der Prinzengarde. Die Mitglieder werden für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt, wobei durch versetzte Wahl der Hälfte der Mitglieder des Vorstands eine bewährte Kontinuität gewahrt wird.